Frage von Sabine S. • 11.09.2023
Antwort ausstehend von Michael Wagner CDU
Das Bundeskabinett hat Ende August die Staatsangehörigkeitsreform beschlossen.
Die Entscheidung, ob dies bei der AfD vorliegt, kann nach Art. 21. Abs.4 GG nur das Bundesverfassungsgericht treffen. Da einen entsprechenden Antrag nur der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen können, ist eine aktive Unterstützung von Landesseite, unserer Fraktion oder von mir persönlich daher ohne Belang.