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Alexander Hold
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Frage von Gabriele H. •

Obwohl die AFD rechtsradikaler wird, erhält sie immer mehr Zustimmung. Meine Sorge gilt der Demokratie. Setzen Sie sich und Ihre Partei dafür ein, die AFD verfassungsrechtlich prüfen zu lassen?

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Ich halte es für völlig richtig, dass die AfD in Bayern vom Verfassungsschutz beobachtet wird.
Nach Art. 21 Abs.2 Grundgesetz sind Parteien dann verfassungswidrig, wenn sie nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Die Entscheidung, ob dies bei der AfD vorliegt, kann nach Art. 21. Abs.4 GG nur das Bundesverfassungsgericht treffen. Da einen entsprechenden Antrag nur der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen können, ist eine aktive Unterstützung von Landesseite, unserer Fraktion oder von mir persönlich daher ohne Belang. Ein in meinen Augen erfolgversprechenderer Weg wäre zudem ein Ausschluss von der staatlichen Finanzierung. Einen solchen Antrag würde ich begrüßen. Aber auch für diese Entscheidung ist nach Art.21 Abs.3 GG allein das Bundesverfassungsgericht zuständig und antragsberechtigt auch hier allein der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung. 

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