Frage von Gerlinde W. • 15.02.2024
Antwort von Marco Buschmann FDP • 04.03.2024
Ohne Greifen einer etwaigen Ausnahmeregelung existiert kein Grund, eine bestehende Kennzeichnungspflicht durch Abkleben der Identifikationsnummer zu missachten.
Ohne Greifen einer etwaigen Ausnahmeregelung existiert kein Grund, eine bestehende Kennzeichnungspflicht durch Abkleben der Identifikationsnummer zu missachten.
Wir stehen als AfD bei dieser Thematik für eine konsequente Umsetzung geltenden Rechts. Dies impliziert auch die forcierte Ausweisung ausländischer Straftäter.
Das Einbürgerungsverfahren wird von der Behörde geführt, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, also am Erstwohnsitz.
Das Verfahren eines Volksbegehrens ist sehr komplex
Wir machen die Mehrfachstaatsangehörigkeit für alle Menschen möglich. Sowohl für in Deutschland lebende Ausländer:innen, als auch für im Ausland lebende Deutsche, die sich einbürgern lassen möchten. Die Beibehaltungsgenehmigung entfällt entsprechend.