
Wenn die Voraussetzungen nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes vorliegen, würde ich einem Partei-Verbot zustimmen.
Wenn die Voraussetzungen nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes vorliegen, würde ich einem Partei-Verbot zustimmen.
Ohne Zweifel gerät die Demokratie in Gefahr, wenn Radikale an die Macht kommen. Deshalb werden wir alles tun, um genau das zu verhindern. Doch ebenso gefährlich ist es, wenn eine politische Minderheit – und SPD und Grüne sind eine kleiner werdende politische Minderheit – den Willen der Bevölkerungsmehrheit nach einer Veränderung ignoriert.
Die FDP hat gestern einem Antrag der Unionsfraktion zugestimmt und diesem zur Mehrheit verholfen – mit Stimmen der AfD. Die Entscheidung war und ist keineswegs einfach – wir befinden uns als Liberale in einer Patt-Situation. Im Ergebnis war die Entscheidung jedoch ein Fehler.
Ich gehöre zusammen mit den Abgeordneten Marco Wanderwitz, Dr. Till Steffen, Martina Renner und Stefan Seidler zu den Hauptinitiator*innen eines Antrags auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der „Alternative für Deutschland“ gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes
Die CSU im Bundestag hat sich geschlossen dazu entschieden, dem Gruppenantrag zur Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD nicht beizutreten, da wir den Versuch eines Parteiverbots zum jetzigen Zeitpunkt für juristisch nicht erfolgversprechend und politisch kontraproduktiv einschätzen.