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Carmen Wegge
SPD
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Frage von Marlon M. •

Würden Sie einem Antrag zu einem AfD-Verbotsverfahren zustimmen?

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Sehr geehrter Herr M.

herzlichen Dank für Ihre Frage zur Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD.

Aus gutem Grund bietet unser Grundgesetz die Möglichkeit, eine mögliche Verfassungswidrigkeit von Parteien prüfen zu lassen. Es sieht bewusst vor, dass Bundestag, Bundesregierung oder Bundesrat ein solches Verfahren initiieren müssen. Die Entscheidung trifft dann das Bundesverfassungsgericht. Die Voraussetzungen dafür sind zurecht hoch.

Ich gehöre zusammen mit den Abgeordneten Marco Wanderwitz, Dr. Till Steffen, Martina Renner und Stefan Seidler zu den Hauptinitiator*innen eines Antrags auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der „Alternative für Deutschland“ gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes. Unterstützt werden wir bereits von über 120 Abgeordneten aus verschiedenen Fraktionen, die ebenfalls Erstunterzeichner*innen sind.

Sie finden unseren Antrag unter der Drucksache 20/13750 (https://dserver.bundestag.de/btd/20/137/2013750.pdf). Außerdem finden Sie weitere Informationen zu unserer Initiative auf unserer Homepage www.afd-prüfen.de.

Am Donnerstag, 31.01.2025 haben wir unseren Antrag im Plenum des Bundestages debattiert. Sie finden meinen Redebeitrag unter: https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7628997#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NjI4OTk3&mod=mediathek

Die gesamte Debatte können Sie hier anschauen: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw05-de-afd-1042014

Das Plenum überwies die Anträge im Anschluss an die Aussprache an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat.

Als Antragstellende haben wir in den vergangenen Wochen und Monaten immer eines klar gesagt: Wir werden unseren Antrag erst dann zur Abstimmung stellen, wenn wir auch eine realistische Chance auf eine Mehrheit haben. Danach sieht es derzeit leider nicht aus. Aus diesem Grund haben wir unseren Antrag zunächst in die fachlich zuständigen Ausschüsse überweisen.

Doch es ist und bleibt unser klares Ziel: Der Bundestag muss den Weg nach Karlsruhe frei machen! Wir werden weiterhin und auch unabhängig vom Ende dieser Legislaturperiode für die Einleitung eines Verbotsverfahrens kämpfen. Auch der neue Bundestag wird sich nach der Wahl weiter mit dieser Frage beschäftigen müssen!

Ob die AfD verfassungswidrig ist oder nicht, entscheidet nicht der Bundestag, sondern das Bundesverfassungsgericht. Es liegt in den Händen des Bundestages, ob das Bundesverfassungsgericht, das auch zu entscheiden hat. Deshalb ist es so wichtig, dass wir jetzt das parlamentarische Verfahren starten. Ich rufe alle Abgeordneten dazu auf, sich die Gefahr für unsere Demokratie bewusst zu machen!

Die AfD stellt die größte Gefahr für unsere Demokratie dar. Schon einmal hat in Deutschland eine demokratisch gewählte Partei die Demokratie abgeschafft. Ich bin der Überzeugung, dass die AfD dieses Ziel verfolgt. Das kann man zum Beispiel daran erkennen, dass die AfD mit ihren Inhalten und Zielen gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip verstößt.

Es ist unerträglich mitzubekommen, wie diese Partei im Plenum des Deutschen Bundestages ihren Hass und ihre Hetze verbreiten darf. Dort, wo sie Einflussmöglichkeiten erhält, nutzt sie diese, um parlamentarische Prozesse zu blockieren oder verächtlich zu machen.

Ich freue mich, wenn Sie und viele weitere Bürger*innen uns weiterhin im Kampf gegen Rechtsextremismus unterstützen!

Mit freundlichen Grüßen

Carmen Wegge

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