Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Antwort von Dirk Wiese
SPD
• 01.11.2022

Die Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums obliegt grundsätzlich der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (§ 18 Absatz 1 WEG), die über Bestellung und Abberufung des Verwalters mit Mehrheit entscheiden (§ 26 Absatz 1 WEG).

Portrait von Rolf Mützenich
Antwort von Rolf Mützenich
SPD
• 02.11.2022

Ursprünglich hatte damals der Regierungsentwurf vorgesehen, dass die Verwalter:innen mehr Befugnisse bekommen sollen, um das Objekt effizienter verwalten zu können. Diese Ausweitung ging uns zu weit. Die Verwaltung ist und bleibt nun lediglich ausführendes Organ der WEG. Hierzu haben wir seine Befugnisse präzisiert:

Portrait von Christian Dürr
Antwort von Christian Dürr
FDP
• 04.07.2024

In der Tat kommt Verwaltern und Verwaltungsbeiräten in Wohnungseigentümergemeinschaften vermehrt eine wichtige Rolle zu. Diese Entwicklung kann aus meiner Sicht aber durchaus im Interesse der Eigentümer sein – gerade in großen WEG kann der Verwalter der Schlüssel für eine gut funktionierende Gemeinschaft sein.

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