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Rolf Mützenich
SPD
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Frage von Volker W. •

Finden Sie es okay, dass das WEG unsere Demokratie, die Solidarität in der Gesellschaft und ausbleibende Wertentwicklungen von Liegenschaft im hohen Maße gefährdet?

Sehr geehrter Herr Mützenich, es sind eigene Erfahrungen in zwei Liegenschaften und Schilderungen aus vier weiteren Liegenschaften in unmittelbarer und mittelbarer Nachbarschaften, die m.E. den allgmein vorherrschend Besorgnis erregenden Trend verstärken, demokratische Werte zu gefährden. In nahezu allen Liegenschaften Deutschlands scheint die den Eigentümern gesetzlich zugewiesene Verantwortlichkeit (§ 18 (1) WEG) prinzipiell auf die Verwaltungsbeiräte (§ 29 (2) WEG) und die Hausverwaltungen (§§ 26 ff. WEG) abgeschoben zu werden. Hausverwaltung und Verwaltungsbeiräte setzen die Eigentümer bei liegenschaftsrelevanten Angelegenheiten lediglich ins 'Benehmen'. Oft sogar nur unterschwellig. Das aber untergräbt § 18 (1) WEG in eklatanter Weise. Anwaltliche Beratungsdienste diverser Rechtsschutzversicherungen legen das WEG durchweg so aus, als ob es nur bezweckt, die Interessen jedes einzelnen Eigentümers "auf den Stock" zu setzten. Interessiert? Bitte um Antwort. Vielen Dank.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr W.,

wir haben 2020 das WEG reformiert mit dem Ziel, die Rechte der Eigentümer:innen zu stärken.

Ursprünglich hatte damals der Regierungsentwurf vorgesehen, dass die Verwalter:innen mehr Befugnisse bekommen sollen, um das Objekt effizienter verwalten zu können. Diese Ausweitung ging uns zu weit. Die Verwaltung ist und bleibt nun lediglich ausführendes Organ der WEG. Hierzu haben wir seine Befugnisse präzisiert: Ohne gesonderten Beschluss der Eigentümer:innenversammlung ist sie lediglich berechtigt, Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen der WEG führen. Erstmals sieht das Gesetz auch die Möglichkeit für Eigentümer:innen vor, selbst ganz konkrete Rechte und Pflichten der Verwaltung zu definieren. Auch ist eine einfachere Abberufung des/der Verwalter:in möglich.

Sollte es zu Entwicklungen kommen, die dem damaligen Ziel widersprechen, werden wir uns diese genau ansehen und darüber beraten. Daher bin ich Ihren Anmerkungen dankbar und werde diese an unsere Fachpolitik:innen weiterleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Mützenich

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