Stand des Verfahrens ist, dass wir im diesem Monat (nach der großen Expert*innenanhörung) mit den Eckpunkten rechnen. Dann soll im Dezember der Gesetzentwurf kommen, der dann im ersten Quartal (je nach Verhandlungsablauf 1.Halbjahr) 23 abschließend beraten und verabschiedet wird.
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- soll nun in den nächsten Wochen endlich der erste Gesetzentwurf unseres zweistufigen Säulenmodells dazu von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgelegt werden.
In der Debatte um die Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) im Jahr 2020 hat der damalige rechtspolitischer Sprecher meiner Fraktion, Herr Friedrich Straetmanns, die Schwächung des Mitbestimmungsrechts von EigentümerInnen gegenüber den Immobilienverwaltungen in Eigentumsgemeinschaften scharf kritisiert
Nach Gesetz stehen die Verwaltungen gleichsam im Dienste der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.
Die Grüne Bundestagsfraktion ist nicht der Meinung, dass das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht demokratische Werte gefährdet.
wie ich schon in meinen Antworten auf Ihre beiden Fragen vom 22.7.2022 geantwortet hatte, kann ich nicht so recht nachvollziehen, warum gerade das WEG und die Organisationsweise von Eigentümergemeinschaften bzw. die Übertragung auf Hausverwaltungen und Verwaltungsbeiräte durch die Eigentümer*innen ein derart zentrales Problem unserer Gesellschaft sein soll.