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Dietmar Bartsch
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Frage von Volker W. •

Finden Sie es okay, dass das WEG unsere Demokratie, die Solidarität in der Gesellschaft und ausbleibende Wertentwicklungen von Liegenschaft im hohen Maße gefährdet?

Sehr geehrter Herr Bartsch, es sind eigene Erfahrungen in zwei Liegenschaften und Schilderungen aus vier weiteren Liegenschaften in unmittelbarer und mittelbarer Nachbarschaften, die m.E. den allgmein vorherrschend Besorgnis erregenden Trend verstärken, demokratische Werte zu gefährden. In nahezu allen Liegenschaften Deutschlands scheint die den Eigentümern gesetzlich zugewiesene Verantwortlichkeit (§ 18 (1) WEG) prinzipiell auf die Verwaltungsbeiräte (§ 29 (2) WEG) und die Hausverwaltungen (§§ 26 ff. WEG) abgeschoben zu werden. Hausverwaltung und Verwaltungsbeiräte setzen die Eigentümer bei liegenschaftsrelevanten Angelegenheiten lediglich ins 'Benehmen'. Oft sogar nur unterschwellig. Das aber untergräbt § 18 (1) WEG in eklatanter Weise. Anwaltliche Beratungsdienste diverser Rechtsschutzversicherungen legen das WEG durchweg so aus, als ob es nur bezweckt, die Interessen jedes einzelnen Eigentümers "auf den Stock" zu setzten. Interessiert? Bitte um Antwort. Vielen Dank.

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Sehr geehrter Herr W.

es ist richtig, dass das Wohnungseigentümergesetz die Organisation der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums im Sinne und zum Nutzen der Wohnungseigentümer regeln soll. Nach Gesetz stehen die Verwaltungen gleichsam im Dienste der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Dass die Praxis zeigt, dass die Entscheidungshoheit der Gemeinschaft der Eigentümer durch eigenmächtige Entscheidungen der Verwaltungen untergraben wird, ist entsprechend zu kritisieren.

Diese Kritik ist keine neue, sie ist spätestens seit der Debatte um das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) eine vorherrschende. Damals wurde die Debatte aufgrund der Umsetzung der Errichtung von Elektromobilität bzw. deren Ladestationen durch die Eigentümer angestoßen. Heute wird die Beschlussfindung und die Entscheidungshoheit innerhalb einer WEG wieder relevant, da die Realisierung von Photovoltaik-Anlagen eine sichere, aufwandsarme Praxis verlangt.

Durch das WEMoG wurden auch die Rechte und Pflichten der Verwalter konkretisiert und stellenweise erweitert. Verwalter können bei Maßnahmen von untergeordneter Bedeutung eigenverantwortlich entscheiden. Hierin kann eine Ursache begründet liegen, dass sich die Entscheidungskompetenzen in der Praxis als unzureichend ausdefiniert erweisen und die Rechte der Eigentümer untergraben werden.

Nun wird im Bundesjustizministerium eine weitere Änderung angestrebt, die den demokratischen Grundgedanken der Wohnungseigentümergemeinschaften zu beugen droht. Auf Initiative eines Verwalterverbandes wird eine Änderung des WEGs vorbereitet, nachdem Eigentümerversammlungen als reine Online-Versammlungen abgehalten werden sollen. Dieses Format soll vermeintlich eine Modernisierung und Digitalisierung der Entscheidungsgremien und tatsächlich ein Personal- und Aufwandsersparnis für die Ebene der Verwaltung bewirken, bedeutet aber vor allem die Gefahr des Ausschlusses von älteren Menschen und einen Bruch mit der Partizipation auf Augenhöhe.

Als LINKE sind wir offen für die Kritik der Wohnungseigentümergemeinschaften und möchten vor allem die demokratischen Prinzipien stärken. Wir behalten die Gesetzgebung diesbezüglich im Auge. Nach der letztmaligen Änderung des WEG soll ab Dezember den Wohnungseigentümern ein Anrecht auf eine zertifizierte Verwaltung eingeräumt werden, deren Prüfung durch die IHK erfolgt. Vielleicht werden im Zuge der Zertifizierung die Befugnisse der Verwaltung wieder klarer umrissen. Sollte dem nicht so sein, muss die Bundesregierung eine Nachbesserung vornehmen.

Freundliche Grüße
Dr. Dietmar Bartsch

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