Mir ist der von Ihnen angesprochene Fall leider nicht bekannt. Demnach weiß ich auch nichts von einer etwaigen Absprache.
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Mit den vielfältigen Ausnahmeregelungen bleibt die Pflicht zum Sprachnachweis auf Fälle beschränkt, in denen dies sowohl notwendig als auch zumutbar ist.
Das bestehende Recht zur Begrenzung bzw. zum Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände muss künftig konsequenter angewendet werden.
Grundsätzlich bieten die bereits bestehenden Regelungen zahlreiche Möglichkeiten, um Eskalationen im Zusammenhang mit dem Gebrauch von Feuerwerkskörpern zu verhindern
Bundesinnenministerin Faeser hat sich bereits zu diesem Themenkomplex geäußert. Das bestehende Recht bietet schon ausreichend Möglichkeiten, privates Feuerwerk zu begrenzen oder zu verbieten.
Ein generelles Böllerverbot in ganz Deutschland halte ich nicht als sinnvolles Mittel, um solche Taten zukünftig zu verhindern. Damit würden wir den vielen Deutschen, die sicher mit Feuerwerk umgehen und damit das neue Jahr einläuten, unrecht tun.