Frage von Thorsten J. • 17.08.2023
Antwort von Hauke Hansen CDU • 18.08.2023
Den Antrag auf Prüfung können nur der Bundestag, Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Insofern habe ich nur wenig direkte Möglichkeiten mich hier einzusetzen.
Den Antrag auf Prüfung können nur der Bundestag, Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Insofern habe ich nur wenig direkte Möglichkeiten mich hier einzusetzen.
Wir begrüßen es sehr, dass derzeit wieder verstärkt über die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie angesichts des wachsenden Rechtsextremismus und die richtigen Instrumente dafür gesprochen wird.
Angesichts dieser hohen Hürden für ein mögliches Parteiverbot und der geschilderten Zuständigkeitsregelung liegt für mich das Augenmerk auf der politischen Auseinandersetzung mit der AfD.
Sollte der Verfassungsschutz die AfD-Bundespartei eines Tages als „gesichert extremistische Bestrebung“ einstufen, wäre dies gleichbedeutend mit der Aussage, dass er ein Verbot der AfD für möglich hält