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Damit derartige „Mängel in Zukunft nicht wiederholt“ werden, sollten Sie Ihre Rentenversicherung persönlich darauf aufmerksam machen, dass solche Formulierungen eher Verwirrung auslösen, denn schließlich leben Institutionen auch vom Feedback der Bürgerinnen und Bürger, damit sich Verwaltungsstrukturen nachhaltig verbessern.
Renten und Pensionen sind zwei verschiedene Systeme der Alterssicherung. Die Rente ist das System der beitragsfinanzierten Alterssicherung für Arbeitnehmer, während die Pension das steuerfinanzierte System für Beamte und andere Beschäftigte im öffentlichen Dienst ist.
Auch für Rentnerinnen und Rentner gab und gibt es eine Reihe von Entlastungen sowie deutliche Rentenerhöhungen.
Eine Übertragung einzelner Tarifabschlüsse, wie bei der Pension der Beamten, sieht das System der gesetzlichen Rentenversicherung nicht vor.
Der Referentenentwurf sieht vor, dass auch Empfänger:innen von Versorgungsbezügen des Bundes die Inflationsausgleichszahlung erhalten sollen.