Angestellte öffentlicher Dienst
Sehr geehrter Herr Heil, warum werden die Angestellten des öffentlichen Dienstes, welche die gleichen Arbeiten tätigen, nicht den Beamten gleichgestellt? Dann würden diese auch als Rentner bessergestellt werden. Die Rentner des öffentlichen Dienstes erhalten zwar die Rente zusätzlich von der VBL aber diese wird pro Jahr nur um 1 % erhöht und man hat auch nicht evtl Privilegien der Beamten so wie die Sonderzahlung. Die Sonderzahlung könnte dann ebenfalls über die VBL an alle Versorgungsberechtigten gezahlt werden. Wie ist das zu verstehen.
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Renten und Pensionen sind zwei verschiedene Systeme der Alterssicherung. Die Rente ist das System der beitragsfinanzierten Alterssicherung für Arbeitnehmer, während die Pension das steuerfinanzierte System für Beamte und andere Beschäftigte im öffentlichen Dienst ist.
In der Regel fällt die Pension deutlich höher aus als die gesetzliche Rente. Ein Grund dafür ist, dass die Beamtenversorgung neben der Regelsicherung auch die Zusatzsicherung der deutschen Alterssicherung abdeckt, für die es bei Beamten keine betriebliche oder sonstige Zusatzversorgung gebe.
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist nicht gesetzlich geregelt, sondern beruht auf gerichtlichen Entscheidungen. Der Grundsatz besagt, dass einzelne Arbeitnehmer gegenüber vergleichbaren anderen Arbeitnehmern nicht schlechter gestellt werden dürfen, ohne dass hierfür ein sachlicher Grund vorliegt. Der Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet es hingegen nicht, einzelne Arbeitnehmer besser zu behandeln. Bei der Feststellung, ob eine Schlechterstellung vorliegt, ist entscheidend, ob sich die Beschäftigten in einer vergleichbaren Lage befinden. Im Öffentlichen Dienst ist dies nach der Rechtsprechung grundsätzlich nicht der Fall zwischen Beamten und Angestellten.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil