(...) Bei den Mütterrenten bislang nicht. Ich sehe hier aucIch sehe hier auch nichtn das Prinzip der Anrechnung durchbricht. (...)
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(...) Ihr Sinn und Zweck ist es, Menschen in Not ein menschenwürdiges Leben weiter zu ermöglichen. Der Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. die Höhe des Grundsicherungsbedarfs ist somit vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers abhängig. (...)
(...) 3,8 Mrd.€ und das wird voraussichtlich durch die gesetzliche Rentenversicherung getragen. Sprich, es geht auf Kosten der Beitragszahler und der Rentner. Während der Haushaltsverhandlungen zum Haushaltsplan 2019 haben wir als AfD eine Finanzierung der Mütterrente II aus Steuermitteln gefordert, da die Kindererziehung der gesamten Gesellschaft zugutekommt und durch die Gemeinschaft getragen werden muss. (...)
(...) Mit dem im Jahr 2018 verabschiedeten Rentenpaket ist die sogenannte "Mütterrente II" in Kraft getreten. Hierdurch werden zusätzlich zur "Mütterrente I" aus dem Jahr 2014 nochmals die Rentenansprüche von Müttern aufgrund von Kindererziehungsleistungen erhöht. (...)
Sehr geehrter Herr Schumann,
herzlichen Dank für Ihre Fragen. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort.
(...) Es kann also nicht die Rede davon sein, dass bedürftigen Müttern etwas vorenthalten oder gar weggenommen wird. (...)