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Johannes Vogel
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Frage von Bernd S. •

Frage an Johannes Vogel von Bernd S. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Vogel,

der Presse ist zu entnehmen, dass ein weiteres Mal die "Mütterrente" angehoben wird.

Ist es auch diesmal so, dass die bedürftigsten der Mütter, also diejenigen die auf ergänzende Grundsicherung angewiesen sind, auf die Erhöhung verzichten müssen, indem die Mehreinnahme mit der Grundsicherung verrechnet wird? Und wenn ja, gibt es Erkenntnisse darüber in welchem Maße die Rentenkasse zu Gunsten der Sozialhilfe belastet wird?

MfG

B. S.

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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Mit dem im Jahr 2018 verabschiedeten Rentenpaket ist die sogenannte "Mütterrente II" in Kraft getreten. Hierdurch werden zusätzlich zur "Mütterrente I" aus dem Jahr 2014 nochmals die Rentenansprüche von Müttern aufgrund von Kindererziehungsleistungen erhöht. Müttern und Vätern werden nun für jedes vor 1992 geborene Kind zweieinhalb Jahre an Erziehungszeit zusätzlich bei der Rente angerechnet. Das bedeutet pro Kind ein zusätzlicher Rentenanspruch von 2,5 Entgeltpunkten. Der Wert eines Entgeltpunktes, der sogenannte Rentenwert, wird jährlich angepasst. So kommt es jährlich zu einer Veränderung der absoluten Renten und analog dazu auch der Mütterrente. Deren Gegenwert steigt somit Jahr für Jahr mit der allgemeinen Rentenerhöhung. Die endgültigen Werte für 2020 liegen erst im Frühjahr 2020 vor, laut Modellrechnungen der Bundesregierung könnten die Renten jedoch um 3,92 Prozent in den neuen und 3,15 Prozent in den alten Bundesländern steigen ( https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/rentenversicherungsbericht-1690894 ). De facto werden also jedes Jahr höhere Mütterrenten gezahlt, auch wenn es keine neue Gesetzgebung dazu gibt. Darüber hinaus ist auch kein Gesetz vorgesehen, das die Anrechnung der Mütterrente auf die Grundsicherung abschafft.

Wir Freie Demokraten im Bundestag haben das Rentenpaket 2018 umfangreich kritisiert, u.a. auch die Tatsache, dass die Mütterrente II wie auch die Mütterrente I aus Beitragsmitteln anstatt aus Steuermitteln finanziert wird. Da es sich um eine versicherungsfremde Leistung handelt, wäre eine Finanzierung aus Steuermitteln richtig gewesen. Im Zuge der Debatte haben wir auch eine Kostenaufstellung gemacht: Die Kosten der Mütterrente belaufen sich auf ca. 7 Mrd. Euro jährlich für die Mütterrente I und weitere 3,7 Mrd. Euro jährlich für die Mütterrente II. Insgesamt fließen also knapp 11 Mrd. Euro pro Jahr in die Mütterrente, zum Großteil aus Beitragsmitteln. Dabei hatte das SPD-geführte Bundesarbeitsministerium bereits 2018 selbst zugegeben, dass die Mütterrente II gar nicht der Verhinderung von Altersarmut dient. Die Höhe des Betrags, der mit der Grundsicherung verrechnet wird, ist jedoch unklar. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.fdpbt.de/sites/default/files/2018-10/FDPBT_Infopapier_Rentenpaket_181010_0.pdf .

Wir Freie Demokraten möchten gezielt gegen Altersarmut vorgehen und haben deshalb das Konzept einer Basis-Rente entwickelt. Jede und jeder, der in die gesetzliche Rente eingezahlt und damit eigene Rentenansprüche erworben hat, sollte im Alter mehr als die Grundsicherung erhalten und mehr, als wenn er oder sie nicht gearbeitet und vorgesorgt hätte. Die Basis-Rente stellt dies sicher. Hiervon würden auch bedürftige Rentnerinnen mit Mütterrentenansprüchen profitieren. Von ihren Rentenansprüchen würde so nicht alles auf die Grundsicherung angerechnet - 20 Prozent blieben immer ausgenommen. Bei einem kleinen Rentenanspruch von 500 Euro im Monat würde dies zB zu 100 Euro mehr im Portemonnaie führen - zusätzliche zur Grundsicherung von ca. 850 Euro. Unseren Antrag dazu finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/076/1907694.pdf .

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Vogel

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