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Frage von Bernd S. •

Frage an Matthias Bartke von Bernd S. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Dr. Bartke,

der Presse ist zu entnehmen, dass ein weiteres Mal die "Mütterrente" angehoben wird.

Ist es auch diesmal so, dass die bedürftigsten der Mütter, also diejenigen die auf ergänzende Grundsicherung angewiesen sind, auf die Erhöhung verzichten müssen, indem die Mehreinnahme mit der Grundsicherung verrechnet wird? Und wenn ja, gibt es Erkenntnisse darüber in welchem Maße die Rentenkasse zu Gunsten der Sozialhilfe belastet wird?

MfG

B. S.

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Antwort von
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Sehr geehrte Herr S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Mail zur Mütterrente.

Müttern oder Vätern wird für vor 1992 geborenen Kindern bei der Rente ein weiteres halbes Jahr Kindererziehung angerechnet. Zehn Millionen Menschen werden jetzt mehr Rente bekommen.

Jeder Mensch kann in eine Notlage geraten. Wenn dann keine sonstige Rente, Ersparnisse oder Familienangehörige weiterhelfen können, bildet die Grundsicherung das letzte Auffangnetz im System sozialer Sicherung. Ihr Sinn und Zweck ist es, Menschen in Not ein menschenwürdiges Leben weiter zu ermöglichen. Der Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. die Höhe des Grundsicherungsbedarfs ist somit vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers abhängig. Aus diesem Grund wird die Mütterrente als Einkommen auf die Grundsicherung angerechnet - das gilt aber nicht nur für die Mütterrente sondern auch für jede andere Altersrente, sie alle werden auf die Grundsicherung angerechnet. Denn als Einkommen werden grundsätzlich alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert berücksichtigt.

Durch die Mütterrente wird die Rentenkasse nicht zugunsten der Sozialhilfe belastet. Die geplante Mütterrente II erhöht die jährlichen Ausgaben um 3,7 Milliarden Euro. Die Finanzierung erfolgt durch die Anpassung der Beitragssatzes für die Rentenversicherung. Auch wird der Staat über einen erhöhten Zuschuss aus Steuern zusätzliche Verantwortung übernehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Bartke

Dr. Matthias Bartke, MdB