(...) Dementsprechend kann man nicht in der Richtung argumentieren, dass das Kindergeld bzw. die Anrechnung auf das ALG 2 eine „Bestrafung“ von Menschen sei, die sich für Kinder entscheiden. (...)
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(...) Hierbei gelten strenge Anforderungen. So wird von Unterhaltspflichtigen erforderlichenfalls erwartet eine Nebentätigkeit aufzunehmen, ungünstigere Arbeitsbedingungen in Kauf zu nehmen oder einen Berufs- oder Ortswechsel vorzunehmen. Kommt der Unterhaltspflichtige dem nicht nach, so wird der Unterhaltsbemessung ein fiktives Einkommen zu Grunde gelegt. (...)
(...) Ich bin der Ansicht, dass auch Familien die von Hartz IV leben müssen, vom Kindergeld ohne Anrechnung in voller Höhe profitieren müssten. Es kann nicht angehen, dass gut betuchte Eltern, die das Kindergeld zum Unterhalt ihrer Kinder eigentlich gar nicht benötigen, profitieren und Harzt IV Empfänger mit den aus meiner Sicht viel zu geringen Regelleistungen für Kinder auskommen müssen. Die Regelleistung für Kinder unter 14 Jahren beträgt 60 Prozent der Regelleistung und 80 Prozent für 14- bis unter 25- jährigen Kinder, die der Bedarfsgemeinschaft angehören. (...)
(...) In der Tat ist es so, dass das Kindergeld und somit auch die Kindergelderhöhung als staatliche Kinderleistung bei Hartz IV als anrechenbares Einkommen gilt. Somit kommt die Erhöhung besonders Familien mit kleinen und mittleren Einkommen zu Gute. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Wie Ihnen wohl aufgefallen ist, wurden meine Äußerungen über die Schülerzeitschrift "Q-rage" aus meiner Antwort auf eine Anfrage vom 14.12.2008 auf dieser Seite entnommen. (...)