(...) August des vergangenen Jahres zum Grundgesetz bekennen müssen. Anders als bei der Extremismusklausel der Bundesregierung gab es zur Einführung dieser Maßnahme einen konkreten Anlass. Mit der Regelung versucht das Ministerium für Soziales und Gesundheit in Mecklenburg-Vorpommern gegen Versuche von NPD-Mitgliedern, frühkindliche Bildungseinrichtungen zu übernehmen (wie z.B. in der Gemeinde Bartow), vorzugehen. (...)
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(...) Noch ist kein Gesetz beschlossen. Aber ich fürchte, dass eine verfassungswidrige Regelung zustande kommt. Leider wird es uns nicht gelingen, die erforderliche Anzahl von Abgeordneten für eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht zu gewinnen. (...)
(...) Doch ist jedes auch noch so gut gemeinte Programm selbstverständlich nur so gut, als dass es die ihm zugrundeliegenden Probleme angeht. Die Verbesserungen, die das oben genannte Handlungskonzept in der Zusammenarbeit der Behörden zur Bekämpfung von Jugendgewalt gebracht hat, sind inzwischen wissenschaftlich bestätigt, weswegen man mit Fug und Recht von einem Erfolgsmodell sprechen kann. (...)
Sehr geehrte Frau Türker,
(...) Ihre Beschwerde beim Verfassungsgericht gegen den Afghanistaneinsatz wird wenig Sinn machen. Vielleicht ist es besser, wenn Sie an die Fraktionsvorsitzenden der anderen Fraktionen Briefe richten und verurteilen, dass diese schon wieder einem weiteren Afghanistaneinsatz zugestimmt haben. (...)
(...) Wenn Sie nun kritisieren, dass der arme Jakob Hermann nun darunter leiden muss, dass er der Sohn des Innenministers ist und deswegen nicht ohne öffentliche Diskussion über sexuelle Gewalt und exzessives Wodka saufen rappen darf, dann kann ich Sie erneut beruhigen. Diese öffentliche Wahrnehmung seiner Texte hat er eben deshalb, WEIL er der Sohn von Hermann ist und er und die Musikindustrie haben dies auch eingeplant, denn nur aus diesem familiären Konflikt heraus ist das öffentliche Interesse an „Jackpot“ geboren. (...)