Frage an Gregor Gysi von Barbara S. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Gysi.
Ich möchte wissen, wie Sie gegen diesen schwachsinnigen Bildungsgutschein von Frau von der Leyen vorgehen wollen? Es gibt keinen Musikunterricht oder anderen für 10Euro im Monat. Auch haben Kinder in dem Alter kaum Lust, Museen zu besuchen. Wie sagte vorgestern ein Kabarettist? Das HartzIV-Kind kann sich von den 10 Euro eine Gitarrenseite kaufen und sich damit aufhängen! Finde ich passend. Ich kann Ihnen mal kurz schildern, wo die wirkllichen Probleme in Hartz-Familien liegen.Mein Enkel 14J.besucht eine Realschule und nimmt an einem Theaterprojekt teil und muss demnächst ein Praktikum machen. Hierbei fallen erhebliche Fahrtkosten an, die nicht von der Schule übernommen werden. Dann noch 10Eu Kopiergeld alle halbe Jahre, damit die Schule ihren teuren Kopierer finanzieren kann, dazu einen teuren Taschenrechner 20Eu und einheitliche Sportkleidung für 15Eu. Meine Tochter ist psychisch krank,Rentnerin und alleinerziehend und tut alles für ihre Kinder, aber die Geldsorgen, weil es so viele Extrakosten gibt, lassen sie total verzweifeln.Ich bin ebenfalls arbeitslos und kann ihr kaum helfen. Wir brauchen endlich eine Kostenübenahme, der tatsächlichen Schulkosten! Ein freies Mittagessen wird es in der Schule auch nicht geben, weil sie gar keine Kantine hat. Mein Enkel ist hochbegabt und soll bald aufs` Gymnasium, aber das wird alles in HartzIV verpuffen, weil er finanziell nicht mithalten kann! Frau von der Leyen geht völlig an der Realität vorbei und das, obwohl sie 7 Kinder hat. Man kann es nicht fassen!
Hat das VfG nicht etwas vom individuellen Bedarf gesagt? Davon ist in diesem "Gruselkatalog" -HartzIV- überhaupt keine Rede mehr.Mein Enkel hat jetzt schon Schugröße 47 1/2 und Männergröße, bekommt aber nur Geld für ein Kind. Das ist alles so ungerecht! Man kann nur noch heulen!
Mit freundlichem Gruß
Barbara Schmalstieg
Sehr geehrte Frau Schmalstieg,
Ihre Nachricht vom 27. Januar hat mich erreicht.
Noch ist kein Gesetz beschlossen. Aber ich fürchte, dass eine verfassungswidrige Regelung zustande kommt. Leider wird es uns nicht gelingen, die erforderliche Anzahl von Abgeordneten für eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht zu gewinnen. In diesem Falle müsste eine Betroffene bzw. ein Betroffener den nationalen Rechtsweg bis zum Bundesverfassungsgericht beschreiten. Wir werden eine Betroffene bzw. einen Betroffenen dabei unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi