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Frage von Manuela P. •

Frage an Gregor Gysi von Manuela P. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Gysi,
vielen Dank Ihnen und Ihrer Partei für Ihre gute Arbeit.
Selbstverständlich werde ich gegen den Hartz IV Bescheid nach dem neuen Beschluss klagen. Meine beste Freundin heißt nicht "Jura". Ich werde mir wohl einen Anwalt nehmen. Nach meiner bisherigen Erfahrung erzähl ich dem ein Satz, der schreibt zwei Seiten und ich verstehe kein Wort.
Naja, nur vorab frage ich Sie: Muss ich gegen den Bescheid erst Widerspruch bei der arge einlegen oder kann ich gleich zum Sozialgericht?
Ebenfalls gedenke ich gegen die Verlängerung des "Afghanistaneinsatzes" Beschwerde ein zu legen, die am 28.01.11 zu befürchten ist. Auch hier eine Frage: Direkt zum Verfassungsgericht nach Karlsruhe?

Mit freundlichen Grüßen Manuela Pagels

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Pagels,

Ihre Nachricht vom 23. Januar hat mich erreicht. Gegen einen Bescheid der ARGE müssen Sie zunächst Widerspruch einlegen. Erst gegen den Widerspruchsbescheid können Sie dann Klage beim Sozialgericht erheben.

Ihre Beschwerde beim Verfassungsgericht gegen den Afghanistaneinsatz wird wenig Sinn machen. Vielleicht ist es besser, wenn Sie an die Fraktionsvorsitzenden der anderen Fraktionen Briefe richten und verurteilen, dass diese schon wieder einem weiteren Afghanistaneinsatz zugestimmt haben.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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