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(...) Nichtsdestotrotz sehe auch ich rechtlichen Handlungsbedarf, um das Prostitutionsgesetz zu verbessern. Die rechtliche und soziale Situation der Prostituierten ist noch lange nicht verbessert. (...)
(...) Gemäß § 232 I StGB wird bestraft, wer eine Person unter einundzwanzig Jahren zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu den sonstigen sexuellen Handlungen bringt. Dieser Paragraf ist notwendig, um den Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung zu unterbinden und unter Strafe zu stellen. Ich sehe da keinen Änderungsbedarf. (...)
Sehr geehrter Herr Albrecht,
der von Ihnen angeführte Paragraph ist bereits am 11. Februar 2005 aufgehoben worden.
(...) die Erleichterung von Bordellprostitution führt nicht zu einem Rückgang der Straßenstrichprostitution. Ich bin gegen jede weitere Erleichterung von Prostitution. (...)
(...) Die Intention des rot-grünen Prostitutionsgesetzes war die Verbesserung der Stellung der Prostituierten, nicht der BordellbesitzerInnen und ZuhälterInnen. Das ist durchaus geglückt, die Organisationen der Prostituierten stellen klar fest, dass sich ihre Situation durch das Gesetz verbessert hat. (...)