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Die juristische Frage, ob in einem Prozess – vereinfacht gesagt – ein "Ja" oder ein "Nein" nachgewiesen werden muss, steht hinter der Notwendigkeit einer effektiveren Beweisführung zurück. Dazu müssen Opfer sexualisierter Gewalt befähigt werden.
Doch auch hier gibt es in der Praxis oft Schwierigkeiten. Eine Verurteilung vermeintlicher Täter scheitert oft an einer unzureichenden Beweislage. Meines Erachtens liegt in diesem Umstand eine der entscheidendsten Stellschrauben für Verbesserungen im Kampf gegen Gewalt an Frauen.
Ein passender erster Ansprechpartner für Ihre Fragen und Ihre Anliegen ist stets Ihre lokale Abgeordnete bzw. Ihr lokaler Abgeordneter vor Ort.
Als CDU-Fraktion haben wir dazu eine klare Meinung: Jeder soll privat so sprechen, wie er das für richtig hält.