Frage von Leonie K. • 13.04.2023
![Wiebke Esdar Portrait von Wiebke Esdar](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/esdar_wiebke_00022_mk_weiss_maxk_20x30_icv2_1.jpg?itok=e2astuKW)
Antwort von Wiebke Esdar SPD • 24.04.2023
Natürlich werden wir uns dafür einsetzen, dass ein Anspruch auf Geschwisternachzug eingeführt wird.
Natürlich werden wir uns dafür einsetzen, dass ein Anspruch auf Geschwisternachzug eingeführt wird.
Bei Gefährdung des Kindeswohls hat das Familiengericht gemäß § 1666 Abs. 1 BGB die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.
Lassen Sie mich gern wissen, wo Sie Handlungsbedarf sehen.
Auch Scheidungskindern machen wir es einfacher, ihren Nachnamen zu ändern.