Frage von Eileen B. • 01.06.2023
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Antwort von Marco Buschmann FDP • 06.06.2023
Der Begleitname wird nicht Teil des Ehenamens und daher auch nicht den Kindern weitergegeben
Der Begleitname wird nicht Teil des Ehenamens und daher auch nicht den Kindern weitergegeben
Diese Reformen gehen wir nun Schritt für Schritt an
als CDU/CSU-Bundestagsfraktion erkennen wir den dringenden Handlungsbedarf in Bezug auf das deutsche Familienrecht und die Beteiligung von Trennungsvätern am Leben ihrer Kinder.
Das Wechselmodell soll gesetzliches Leitbild werden. Die zuständigen Ministerien stimmen die Maßnahmen zur Modernisierung des Familienrechts derzeit noch ab.
Meine Grundposition dazu ist, dass ich bei Trennungen den Zugang zu beiden Elternteilen gleichberechtigt ermöglichen will. Das Geschlecht spielt dabei keine Rolle. Entscheidend ist das Handeln der Personen und das Ergebnis für das Kind.