Viele Trennungsväter möchten sich mehr um ihre Kinder kümmern. Die aktuelle Gesetzgebung übervorteilt die Mütter. Was tuen sie zukünftig, das beide Eltern dem Kind erhalten bleibt? Stichwort EKE
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für diese Frage. Das Scheidungsrecht ist eine Bundesangelegenheit und dem gesellschaftlichen Wandel ausgesetzt. Meine Grundposition dazu ist, dass ich bei Trennungen den Zugang zu beiden Elternteilen gleichberechtigt ermöglichen will. Das Geschlecht spielt dabei keine Rolle. Entscheidend ist das Handeln der Personen und das Ergebnis für das Kind.
Aus meiner privaten Erfahrung habe ich in meinem Umfeld einige ungute Konstellationen erlebt. Im Kern waren es persönliche Probleme eines oder beider Elternteile, die zu unguten Ergebnissen für die Kinder geführt haben. Ich habe kein geschlechterspezifisches Handeln erkennen können in diesen Fällen. Daher setze ich mich dafür ein, dass bei einer Trennung beide Elternteile einen Umgang mit den Kindern bekommen sollen. Auch die rechtliche Form des Zusammenlebens vor der Trennung sollte keine Rolle spielen.
Problematisch werden Fälle wenn Eltern-Kind-Entfremdung (EKE) ins Spiel kommt. Neben dem tatsächlichen Fehlverhalten eines Elternteils gegen das Kind kommt es hier auch zu Projektionen der Ablehnung der Eltern über das Kind ins Spiel, was zu ungünstigen Interaktionen führen kann. Daher ist eine Aufklärung über EKE und eine regelmäßige Schulung der beteiligten Gruppen zum Thema EKE eine notwendige Sache. Insgesamt sollten sich alle Beteiligten in Familienrechtssachen regelmäßig fachlich breit Weiterbilden, um auf gesellschaftliche und wissenschaftliche Entwicklungen zeitnah regieren zu können.
Freundliche Grüße
Norbert Knopf