In anderen Ländern ist das Wechselmodell/Co-Parenting Standard oder präferiert. In Deutschland dominiert noch das Residenzmodell. Was tuen Sie in Zukunft dafür? EKE ist ebenfalls im ICD.
Sehr geehrter Herr S.,
für das Wechselmodell treten die Freien Demokraten schon seit vielen Jahren ein. In unseren Wahlprogramm haben wir dafür geworben, es zum gesetzlichen Leitbild bei der Betreuung minderjähriger Kinder nach einer Trennung der Eltern zu machen. Wir wollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen hierfür schaffen und insbesondere vorsehen, dass Erziehungs- und Unterhaltsverantwortung gemeinschaftlich ausgeübt werden, wenn das Kindeswohl dem nicht entgegensteht. Im Koalitionsvertrag mit der SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben wir neben weiteren Punkten zu einer umfassenden Modernisierung des Familienrechts vereinbart, "gemeinsam mit den Ländern die Erziehungs-, sowie Trennungs- und Konfliktberatung (zu) verbessern und dabei insbesondere das Wechselmodell in den Mittelpunkt (zu) stellen". Derzeit arbeiten das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an den Entwürfen zur Modernisierung des Familienrechts. Da es sich hier um eine Vielzahl von Maßnahmen handelt, die aufeinander abgestimmt werden müssen, wurden noch keine abschließenden Ankündigungen gemacht. Ich rechne derzeit mit einer Umsetzung im Jahr 2024.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Jens Brandenburg