![Kristina Schröder Portrait von Kristina Schröder](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/kristina_schroeder_29.jpg?itok=PDiCenyn)
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![Andrea Nahles Portrait von Andrea Nahles](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/nahles-andrea.jpg?itok=vsWB6xHv)
(...) Um diese Krise zu lösen, bedarf es eines umfassenden und glaubwürdigen Gesamtkonzeptes. Dazu gehört der Umbau der Architektur der Wirtschafts- und Währungsunion, ein tragfähiges und nachhaltiges Wachstums- und Konsolidierungsprogramm für Griechenland sowie ein wirksames und konsequentes Lösungspaket zur Regulierung des Banken- und Finanzsektors. Sonst drohen natürlich weitreichende Folgen für die Realwirtschaft. (...)
![Angela Merkel Portrait von Angela Merkel](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/merkel_angela_chaperon_ci_110195_0.png?itok=_3kAhTTH)
![Beate Merk Portrait von Beate Merk](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/beate_merk_csu_1.jpg?itok=x2r4IfNg)
(...) Erst wenn der Vater des Kindes feststeht und Verantwortung für das Kind übernehmen will, stellt sich die Frage nach dem gemeinsamen Sor-gerecht. Meines Erachtens ist eine gemeinsame Sorgeerklärung nach wie vor die beste Grundlage für eine vernünftige Ausübung der gemeinsamen Sorge. Nur wenn diese nicht zustande kommt, bestehen überhaupt Anlass und Berechtigung für ein Tätigwerden des Familiengerichts. (...)
![Kristina Schröder Portrait von Kristina Schröder](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/kristina_schroeder_29.jpg?itok=PDiCenyn)
Sehr geehrte Frau Ehlers,
![Stefan Schostok Portrait von Stefan Schostok](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/stefan_schostok_0.jpg?itok=EUsAB4do)
(...) Vor allem aber: Das Kind selbst hat jetzt einen Anspruch auf Umgang mit beiden Eltern. Das bisher lediglich als Elternrecht ausgestaltete Umgangsrecht wird damit in erster Linie zu einem Recht des Kindes. Folgerichtig betont das Gesetz jetzt nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht jedes Elternteils zum Umgang mit dem Kind. (...)