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Stefan Schostok
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Frage von Patrick R. •

Frage an Stefan Schostok von Patrick R. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Schostok,

ich wollte gerne von ihnen wissen, warum im Bereich Sorgerecht, Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Unterhalt usw. kein Gesetz geschaffen wird, was wirklich Gleichberechtigt für Kind (ehelich & unehelich), Mutter, Vater ist. Es steht zwar im Grundgesetz das alle Menschen vorm Gesetz gleich sind, aber in Behörden, Gerichten usw. werden die Grundgesetze nicht beachtet. Ansonsten hätten wir ja mehr Wechselmodelle / Doppelresidenzmodelle. Ein z.b. im durchschnitt 2 wöchiges Umgangsrecht, steht ja nicht grad für Gleichberechtigung,

Es ist momentan leider so das Mütter in allen dingen wenn es um die o.g. Rechte geht, klar bevorzugt werden und Väter kämpfen müssen, bis sie Psychisch und Physisch an ihre grenzen gehen müssen um überhaupt Rechte zu bekommen die auch dem Kindeswohl entsprechen (er lebe ich grad am eigenen Leib).

Leider nicht Umsonst wird Deutschland vom EUGH so oft gerückt. Oder ist es im Sinne der Bundesrepublik Deutschland das Väter und Frauen unterschiedlich behandelt werden?

Um ein Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Rosenfeldt

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Rosenfeldt,

vielen Dank für Ihre Frage!

Das Kindschaftsrechtsreformgesetz schaffte zum 1. Juli 1998 den Unterschied zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern ab. Hierdurch ergaben sich zahlreiche Änderungen im Bereich des Abstammungsrechtes (z. B. einheitliche Vaterschaftsanfechtung) und der elterlichen Sorge. Besuchs- und Umgangsrechte nicht sorgeberechtigter Personen wurden erweitert.
Im Umgangsrecht wurden die bisherigen Unterschiede zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern beseitigt. Jetzt steht allen Vätern ein Umgangsrecht zu, das - genauso wie bisher bei ehelichen Kindern - nur eingeschränkt oder ausgeschlossen werden kann, soweit dies zum Wohle des Kindes erforderlich ist. Darüber hinaus werden auch andere wichtige Bezugspersonen für das Kind wie Großeltern und Geschwister ein Umgangsrecht haben, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Vor allem aber: Das Kind selbst hat jetzt einen Anspruch auf Umgang mit beiden Eltern. Das bisher lediglich als Elternrecht ausgestaltete Umgangsrecht wird damit in erster Linie zu einem Recht des Kindes. Folgerichtig betont das Gesetz jetzt nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht jedes Elternteils zum Umgang mit dem Kind.
Zur Unterstützung der Eltern bei deren eigenständiger Konfliktlösung wurden die Beratungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe in Sorge- und Umgangsverfahren einbezogen, damit alle betroffenen Eltern von den bestehenden Angeboten Kenntnis erlangen und sie bei Bedarf stärker und gezielter nutzen können.

Für mich (und auch die SPD-Fraktion im Nds. Landtag) steht das Wohl des Kindes im Vordergrund. Jedes Jahr sind etwa 170.000 Kinder und Jugendliche von der Scheidung ihrer Eltern betroffen; hinzu kommen Tausende von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern sich in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft trennen. Etwa 30.000 Kinder und Jugendliche erleben im Kontext der Trennung/Scheidung eine sog. „hochstrittige Elternschaft“. In diesem Fällen scheitern Versuche der gerichtlichen wie außergerichtlichen Regulierung von Sorgerecht und Umgang regelmäßig und über einen längeren Zeitraum. Das anhaltend hohe Konfliktniveau zwischen den Eltern gilt für die betroffenen Kinder und Jugendlichen – wie einschlägige Forschungsstudien belegen – als riskante Entwicklungsbedingung, die häufig in eine Gefährdung und tatsächliche Beeinträchtigung des emotionalen Erlebens und damit des seelischen Kindeswohls mündet. Um dieses Problem mit Fakten zu unterlegen, haben Mitglieder meiner Fraktion nun die Anfrage „Kindergesundheit: Was unternimmt die Landesregierung zum Schutz vor seelischer Kindeswohlgefährdung?“ auf den Weg gebracht. Die Beantwortung durch die Landesregierung muss in den nächsten Wochen erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Schostok MdL
Vorsitzender
SPD-Fraktion im Nds. Landtag