Frage von Daniel L. • 25.08.2023
Antwort von Andreas Jäckel CSU • 06.09.2023
Unsere unterschiedlichen Auffassungen lassen sich an dieser Stelle wohl nicht ausräumen.
Unsere unterschiedlichen Auffassungen lassen sich an dieser Stelle wohl nicht ausräumen.
Ein Generationenschnitt wie von der FDP anfangs gefordert, ist nicht Teil der Staatsangehörigkeitsreform.
Die Zuständigkeit der Ausführung des Elterngelds obliegt den Bundesländern. Unsere föderalistische Struktur hat historische Wurzeln und neben Vorteilen auch Nachteile, die es bestmöglich zu bewältigen gilt.
Klar ist: Scheidungskinder sollen nicht länger an einem Namen festgehalten werden, der überhaupt nicht mehr zu ihrer Lebenssituation passt.
Das Unterhaltsrecht wollen wir noch stärker am Kindeswohl ausrichten.