Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Christiane L. • 11.09.2023
Antwort von Marco Buschmann FDP • 12.03.2024 Für Kinder (wie Ihres), die nach Einführung der „Ehe für alle“ und vor Inkrafttreten der Reform in Ehen von zwei Frauen hineingeboren wurden, soll die Anerkennung der Mutterschaft durch die Ehefrau der Geburtsmutter ermöglicht werden, sofern eine Adoption noch nicht erfolgt ist. Die Mutterschaft kraft Ehe soll hingegen keine Rückwirkung entfalten.
Frage von Peter S. • 10.09.2023
Antwort von Lars Castellucci SPD • 15.09.2023 Beim Ehegattennachzug werden einfache deutsche Sprachkenntnisse verlangt, also auf dem Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen
Frage von Marina R. • 08.09.2023
Antwort von Marco Buschmann FDP • 13.05.2024 Der Zwang zur Namensänderung nach einer Erwachsenenadoption wird mit unserer Reform des Namensrechts aufgehoben.
Frage von Marina R. • 07.09.2023
Antwort von Marco Buschmann FDP • 13.05.2024 Volljährige Personen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes angenommenen wurden, sollen kraft einer Übergangsregel ihren vor der Annahme geführten Namen nach Inkrafttreten des Gesetzes zum Geburtsnamen bestimmen können.
Frage von Tim H. • 07.09.2023
Antwort ausstehend von Wolfgang Jörg SPD Frage von Reiner S. • 07.09.2023
Antwort von Thorsten Frei CDU • 08.09.2023 Ganz grundsätzlich gilt für mich aber, dass ich der Überzeugung bin, dass es für Kinder in aller Regel am besten ist, wenn beide Elternteile gemeinsam Verantwortung für Erziehung und Entwicklung übernehmen.