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Frage von Benjamin G. • 24.12.2023
Foto Nina Stahr
Antwort von Nina Stahr
Bündnis 90/Die Grünen
• 10.01.2024

Zwillings- und Mehrfachgeburten sowie Eltern von Kindern mit Behinderung sind aus der neuen Regelung ausgenommen. Sie und Ihre Frau können also so viele Monate parallel Elterngeld beziehen, wie Sie mögen.

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