Wann kommt das Migrationspaket II in dem die Abschaffung Sprachnachweis A1 geregelt wird
Sehr geehrter Herr Herbst
Es heißt es gibt ein zweites überarbeitetes Migrationspaket 2024 in dem der Sprachnachweis A1 neu geregelt werden soll.
In dem Gesetzesentwurf heißt es das der Sprachnachweis A1 bei Ehegattennachzug auch nach sofortiger Einreise in Deutschland gemacht werden kann.
Es heißt auch das der Sprachnachweis A1 bei Ehegattennachzug entgültig abgeschafft werden soll.
Wann wird diese Gesetzesentwurf in Kraft treten und welche der beiden Neuregelungen werden somit gesetzlich geregelt werden.
Mein Ägyptischer Ehemann möchte 2024 ein Ehegattennachzug Visum beantragen damit er bei mir in Deutschland leben kann.
Ihm fehlen die finanziellen Mittel und Möglichkeiten um eine A1 Prüfung in Kairo beim Goehte Institut zu machen.
Ich würde mich sehr freuen wenn Sie mir Informationen zukommen lassen könnten welches dieser gesetzesvorhaben jetzt umgesetzt werden und wann dieser Gesetzesentwurf in Kraft treten wird.
Mit freundlichen Grüßen
G.H.
Aktuell gibt es aus dem Innenministerium noch keinen konkreten Referentenentwurf zu einem überarbeiteten Migrationspaket für das Jahr 2024. Ohne einen solchen Entwurf können wir momentan auch keine genauen Angaben darüber machen, wann und wie eventuelle Änderungen bezüglich des Ehegattennachzugs und der A1-Sprachanforderungen umgesetzt werden könnten.