Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Frank K. • 06.12.2007
Antwort von Gottfried Milde CDU • 06.12.2007 (...) wie wir in der Tat bereits intensiv schriftlich ausgetauscht haben, finde ich die Regelung grundsätzlich richtig, dass nur Deutscher werden kann, wer auch die deutsche Sprache wenigstens in Grundzügen beherrscht, da sonst eine Integration in Deutschland kaum möglich ist. Dies gilt in gleichem Masse auch für den Nachzug von Ehegatten. (...)
Frage von Frank K. • 06.12.2007
Antwort von Michael Krug FDP • 08.12.2007 (...) Wir fordern für den Zuzug von Ehegatten den Nachweis eines Grundverständnisses der deutschen Sprache sowie nötigenfalls eine intensive Sprachschulung nach Zuzug. Nur so kann eine Integration gewährleistet werden. (...)
Frage von Frank K. • 06.12.2007
Antwort ausstehend von Martin Deistler DIE LINKE Frage von Jörg B. • 06.12.2007
Antwort von Brigitte Zypries SPD • 13.12.2007 (...) Vorgesehen war, dass Ehegatten ohne gemeinsame Kinder im gerichtlichen Scheidungsverfahren dann keinen Anwalt brauchen, wenn sie sich über den Ehegattenunterhalt (notariell beglaubigt) sowie über Hausrat und Ehewohnung (formfrei) geeinigt hatten. Eine solche Reform des Ehescheidungsverfahrens ist derzeit allerdings nicht mehr geplant. Die Vorbehalte dagegen sind im Bundestag, der ein solches Gesetz ja erlassen müsste, einfach zu groß. (...)
Frage von Frank K. • 05.12.2007
Antwort von Heike Hofmann SPD • 18.01.2008 (...) Europäische UnionsbürgerInnen, die in Deutschland leben möchten, sind gegenüber nachziehenden Ehepartnern eines oder einer Deutschen aus dem Ausland in der Tat besser gestellt. Der Grund für diese unterschiedliche Behandlung liegt in den bestehenden EU-Verträgen und der dort zwischen den einzelnen EU-Mitgliedern vereinbarten Niederlassungsfreizügigkeit. (...)
Frage von Sigrun M. • 05.12.2007
Antwort von Brigitte Zypries SPD • 18.12.2007 (...) Auch Ihren Gedanken, die Heirat habe allenfalls noch religiösen Sinn, kann ich nicht teilen. Die Ehe steht nicht nur unter dem besonderen Schutz unserer Verfassung, sie wird auch tatsächlich an vielen Stellen unser Rechtsordnung geschützt. So stehen beispielsweise die Unterhaltsansprüche einer Ehe von langer Dauer mit den Ansprüchen wegen der Betreuung eines Kindes im gleichen Rang. (...)