Frage an Michael Krug von Frank K. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Krug,
wie stehen Sie zu dem am 28.08.2007 in Kraft getretenen 2.Zuwanderungsgesetz, dass insbesondere deutsche Staatsbuerger schlechter stellt als die hier als Gaeste im Land lebenden EU-Auslaender?
Wie bewerten Sie die Tatsache, dass nach diesem Gesetz der Nachzug des EHEGATTEN eines DEUTSCHEN nur mehr dann erlaubt wird, wenn dieser VORAB und in einem fremden Land das schwierige A1-Zertifikat des Goethe-Instituts (mindestens 3 Monate Vollzeitunterricht, in der Regel mehr Monate! ) vorlegen kann?
Danke fuer Ihre Muehe.
Gruss,
Frank Karnbach
Sehr geehrter Herr Karnbach,
zwischen in Deutschland lebenden Gäste aus EU-Ländern und Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit anstreben, besteht nun ein nicht unerheblicher Unterschied. Deshalb ist es richtig, dass die Voraussetzungen für eine gute Integration gegeben sind. Im Vergleich zu anderen Ländern sind die Einwanderungshürden in Deutschland recht gering (siehe USA, Schweiz, Brasilien, ... ).
Wir fordern für den Zuzug von Ehegatten den Nachweis eines Grundverständnisses der deutschen Sprache sowie nötigenfalls eine intensive Sprachschulung nach Zuzug. Nur so kann eine Integration gewährleistet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Krug