Frage an Gottfried Milde von Frank K. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Milde,
wie stehen Sie zu dem am 28.08.2007 in Kraft getretenen 2.Zuwanderungsgesetz, dass insbesondere deutsche Staatsbuerger schlechter stellt als die hier als Gaeste im Land lebenden EU-Auslaender?
Wie bewerten Sie die Tatsache, dass nach diesem Gesetz der Nachzug des EHEGATTEN eines DEUTSCHEN nur mehr dann erlaubt wird, wenn dieser VORAB und in einem fremden Land das schwierige A1-Zertifikat des Goethe-Instituts (mindestens 3 Monate Vollzeitunterricht, in der Regel mehr Monate! ) vorlegen kann?
Ich weiss, dass wir uns zu diesem Thema bereits frueher ausgetauscht hatten, wuerde aber gern Ihre aktuelle Meinung zu diesem Thema kennen.
Danke fuer Ihre Muehe.
Gruss,
Frank Karnbach
Sehr geehrter Herr Karbach,
wie wir in der Tat bereits intensiv schriftlich ausgetauscht haben, finde ich die Regelung grundsätzlich richtig, dass nur Deutscher werden kann, wer auch die deutsche Sprache wenigstens in Grundzügen beherrscht, da sonst eine Integration in Deutschland kaum möglich ist. Dies gilt in gleichem Masse auch für den Nachzug von Ehegatten.
Mit freundlichen Grüßen
Gottfried Milde,
Mitglied des Hessischen Landtags
Stv. Vors. und finanzpol.Sprecher der CDU-Fraktion