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Brigitte Zypries
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Frage von Jörg B. •

Frage an Brigitte Zypries von Jörg B. bezüglich Familie

Hallo Frau Zypries,

Im Spiegel stand folgender Bericht über die Vereinfachung einer Scheidung (nur noch Notar wird benötigt in vielen Fällen).

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,401059,00.html
Seit Februar 2005 habe ich davon gehört, wann wird das jetzt beschlossen?

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Baaden

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Baaden,

in der Tat hatte ich vorgeschlagen, Scheidungsverfahren in bestimmten Fällen auch ohne Rechtsanwalt zu ermöglichen. Vorgesehen war, dass Ehegatten ohne gemeinsame Kinder im gerichtlichen Scheidungsverfahren dann keinen Anwalt brauchen, wenn sie sich über den Ehegattenunterhalt (notariell beglaubigt) sowie über Hausrat und Ehewohnung (formfrei) geeinigt hatten. Eine solche Reform des Ehescheidungsverfahrens ist derzeit allerdings nicht mehr geplant. Die Vorbehalte dagegen sind im Bundestag, der ein solches Gesetz ja erlassen müsste, einfach zu groß.

Die Bundesregierung hat diese Vorschläge daher aus dem Gesetzentwurf zur "Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" herausgenommen. Dennoch enthält der Entwurf, der derzeit dem Bundestag vorliegt, durchaus Verfahrensänderungen bei Ehescheidungen:

Scheidungswillige Eheleute können die Verfahrenskosten reduzieren, indem der Ehegatte, gegen den ein Scheidungsantrag gestellt wird, der Scheidung in der mündlichen Verhandlung zustimmt - ohne dass dieser Ehegatte einen Anwalt hinzuziehen muss.

Feststellungen des Gerichts, ob die Ehe tatsächlich gescheitert ist, sollen künftig nicht mehr erforderlich sein, wenn beide Eheleute scheidungswillig sind.

Auch die Möglichkeiten des Gerichts, die Ehegatten zu einer Mediation oder einer anderen Form außergerichtlicher Streitbeilegung zu veranlassen, werden verbessert.

Die Reform soll es den Gerichten auch erleichtern, die oftmals zeitaufwändigen und komplexen Entscheidungen über den Versorgungsausgleich abzutrennen. Damit sollen allzu große zeitliche Verzögerungen der Scheidung vermieden werden.

Der Verfahrensbeschleunigung dient auch die Einführung des sogenannten "Großen Familiengerichts". Bei diesem Gericht sollen alle durch Ehe und Familie verbundenen Rechtsstreitigkeiten in einer Zuständigkeit zusammengefasst werden. Auf diese Weise können ineffektive und zudem für alle Beteiligten belastende Verfahrenverzögerungen, Aussetzungen und Mehrfachbefassungen verschiedener Gerichte verhindert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries