für mich zählt allein das konservative Familienbild, bestehend aus einem Vater, einer Mutter und Kindern.
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Der damals eingebrachte Gesetzentwurf der Bundesregierung zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wurde am 20. Oktober 2022 in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung durch den Deutschen Bundestag angenommen.
Mit der Reform streben wir an, unabhängig von der Ehe als bislang ausschlaggebendes Kriterium, eine Adoption zu ermöglichen.
Dennoch haben wir in Berlin diese Problematik erkannt und bieten daher viele unterschiedliche Beratungsangebote an, sowohl für Familien, die sich in der Trennungsphase befinden, als auch für solche, die nach erfolgter Trennung Wege finden müssen, einen vernünftigen Umgang miteinander zu finden
Zur Änderung des Abstammungsrechts haben wir uns mit dem Koa-Vertrag verpflichtet. Aktuell beraten BMFSFJ und BMJ über die genaue Ausgestaltung.