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Bettina König
SPD
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Frage von Samir H. •

Sehr geehrte Frau König, was haben Sie bzw. Ihre Fraktion erreicht, um die Eltern-Kind-Entfremdung bei Scheidungskindern zu verhindern? Danke vorab. Samir H.

Ich bin persönlich betroffen und habe Kontakt zu anderen betroffenen. Wenn ich anderen erzähle, was mir und tausenden anderer in Deutschland jedes Jahr passiert, klingt es einfach unglaubwürdig. Ich lasse dann oftmals Details weg, sonst kann ich von anderen einfach nicht erwarten mir zu glauben.

Die einfache Wahrheit ist: ein Elternteil kann in der Regel völlig ohne Konsequenzen dem anderen Elternteil die Umgänge gänzlich versagen oder durch sog. "begleitete Umgänge" massiv einschränken, bis die Kinder selbst keine Lust mehr haben - mit für sie aber auch das entfremdete Elternteil massiven Folgen für's ganze Leben.

Vor Gericht werden Jugendämter und Richter zu Mittätern - in meinem Fall haben die Kinder schon in zwei Verfahren ausgesagt, sie wollen normalen Kontakt zu mir inklusive Übernachtung. Dennoch sagte man mir heute beim Jugendamt "wir machen das so lange so weiter, wie es das andere Elternteil für richtig hält".

Infos: https://www.genug-traenen.de/was-experten-sagen

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage. Trennungen sind in der Regel für alle Beteiligten schwierig und bringen viele Emotionen mit sich. Und leider enden viele Trennungen eher im Schlechten, als im Guten. Gerade in solchen Fällen ist es für die ehemaligen Partner im Anschluss nicht immer leicht, einen vernünftigen Umgang miteinander zu finden. Sind dann auch noch Kinder im Spiel, kann die Situation schnell dazu führen, dass die Interessen und Bedürfnisse der Erwachsenen, denen der Kinder vorangestellt werden, was Konflikte wiederum zuspitzen kann und darüber hinaus auch die psychische Gesundheit der betroffenen Kinder gefährden kann. In solchen Fällen gibt es leider keine einfachen und generellen Lösungen, da jede Problemlage zwischen den ehemaligen Partnern individuell und subjektiv ist.

Dennoch haben wir in Berlin diese Problematik erkannt und bieten daher viele unterschiedliche Beratungsangebote an, sowohl für Familien, die sich in der Trennungsphase befinden, als auch für solche, die nach erfolgter Trennung Wege finden müssen, einen vernünftigen Umgang miteinander zu finden. Damit wollen wir dafür sorgen, dass es möglichst gar nicht erst zur Eltern-Kind-Entfremdung kommen kann. Die entsprechenden Beratungsangebote finden Sie bei Bedarf hier: https://www.berlin.de/familie/informationen/trennung-und-scheidung-118.

Darüber hinaus hat sich die Ampelkoaltion im Bund ebenfalls vorgenommen, Regelungen zu schaffen, die einer etwaigen Eltern-Kind-Entfremdung entgegenwirken sollen. So soll die partnerschaftliche Betreuung von Kindern auch nach der Trennung dadurch gefördert werden, dass umgangs- und betreuungsbedingte Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht besser berücksichtigt werden. Zusätzlich soll den Kindern auch ein eigenes Recht auf Umgang mit den Großeltern und Geschwistern zugesagt werden. Und bei familiengerichtlichen Verfahren sollen künftig der Kinderschutz und das Prinzip der Mündlichkeit der Verhandlung gestärkt werden, damit sich Richterinnen und Richter ein ggf. differenzierteres Bild von der tatsächlichen Situation in einer ehemaligen Partnerschaft machen können.

Ich hoffe, dass Sie im Interesse Ihrer gemeinsamen Kinder mit Ihrer ehemaligen Partnerin doch noch zu einer vernünftigen Umgangslösungen finden werden.

Mit freundlichen Grüßen

Bettina König

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