![Joachim Hörster Portrait von Joachim Hörster](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/joachim_hoerster_3.jpg?itok=cOf6Wtm7)
Die Frage wird - wie alle Fragen bei abgeordnetenwatch - individuell beantwortet, wenn die Fragestellerin ihre Adresse oder E-Mail-Adresse bekannt gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Hörster MdB
Die Frage wird - wie alle Fragen bei abgeordnetenwatch - individuell beantwortet, wenn die Fragestellerin ihre Adresse oder E-Mail-Adresse bekannt gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Hörster MdB
(...) Gleichwohl gibt es gesetzliche Vorschriften für die Eheschließung und für den Ehegattennachzug. Die Eheschließung mit einem Ausländer aus einem Drittstaat heißt nicht, daß der Ehegatte automatisch nach Deutschland einwandern darf. Die gesetzlichen Hürden sind wegen des Schutzes von Ehe und Familie freilich nicht unüberwindbar. (...)
(...) Von einem Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro, die in den ersten zwölf Lebensmonaten des Kindes unabhängig davon gezahlt werden, ob die Eltern vor der Geburt erwerbstätig waren oder nicht, über einen 100%igen Einkommensersatz für Geringverdiener bis hin zur flexiblen Nutzung eines 2/3 Einkommensersatzes. Erwerbstätige, die ihre Berufstätigkeit unterbrechen oder auf nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich reduzieren, um ihr neugeborenes Kind zu betreuen, erhalten zwölf Monate lang ein Elterngeld in Höhe von mindestens 67 Prozent ihres wegfallenden Einkommens. Zwei Partnermonate werden zusätzlich als Bonus gewährt, wenn auch der Partner wegen der Kinderbetreuung höchstens 30 Stunden wöchentlich arbeitet und er oder sie deshalb zwei Monate lang weniger verdient. (...)
(...) das neue Unterhaltsrecht reagiert meiner Auffassung nach konsequent auf die geänderten gesellschaftlichen Verhältnisse und den eingetretenen Wertewandel: Steigende Scheidungszahlen, die steigende Anzahl berufstätiger Mütter, die zunehmende Anzahl neuer Familienformen wie die nichteheliche Lebensgemeinschaft oder allein erziehender Mütter oder Väter, die vermehrte Gründung von "Zweitfamilien" mit Kindern nach Scheidung einer ersten Ehe sowie die steigende Zahl von Mängelfällen, in denen das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht für alle Unterhaltsberechtigten ausreicht, machen eine Reform des Unterhaltsrechts insbesondere im Hinblick auf den Schutz betroffener Kinder erforderlich. Vor diesem Hintergrund verfolgt das neue Unterhaltsrecht drei Hauptziele: (...)
(...) Wie ich bereits geantwortet habe, bin ich für einen Reduktion des Verwaltungsaufwandes. Auch deshalb habe ich noch zu Zeiten der rot-grünen Bundesregierung dem Gesetz über die Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung zugestimmt. Dadurch haben wir bei diesen beiden Gruppen auf den Unterhaltsrückgriff nahezu vollständig verzichtet – und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand nahe Null gedrückt. (...)
(...) Nein, ich bin nicht mit der Bundeskanzlerin verwandt oder verschwägert. (...)