Frage an Kerstin Müller von Brigitte M. bezüglich Familie
Ihre Antwort vom 28.04.2008
Sehr geehrte Frau Müller,
Unterhaltslasten sind z.B. sehr weite Fahrstrecken für den Vater ( mtl. 700 km ) da Mutter immer weiter weg zieht, um das Umgangsrecht zu unterlaufen. Was will ein Vater denn heute noch steuerlich absetzen? Das Geld, das bleibt, geht heute an die Kinder und hat der Vater, weil früher an Mutter und Kind Unterhalt ging, ( absetzbar Ehegattenunterhalt ) nichts mehr abzusetzen und einen Verlust.
Betreuungskosten kann sich heute kaum einer leisten. Also fällt alles weg und die Kinder haben nicht mehr, sondern weniger Geld, da der steuerliche Ausgleich gegenüber der Mutter enfällt.
Ich würde es begrüßen, wenn Sie im Bundestag dafür eintreten, das Fahrkosten für den Vater absetzbar werden, denn 700 km im Monat sind bei den heutigen Preisen kaum noch zu leisten. Der Vater ist schließlich zum Umgang mit dem Kind verpflichtet. Ferner muss heute Kindesunterhalt für den Vater absetzbar sein.
Denn es geht nicht an, dass ein Kind im Alter von 7 Jahren heute mehr Geld bekommt wie ein Hartz-Empfänger. Unterhalt und Kindergeld zusammen 254,-- + 150 = 400 Euro.
Ich bitte hier um Antwort, was die Grünen hier ändern können.
Mit freundlichen Grüssen
Brigitte Meisters
Sehr geehrte Frau Meisters,
das neue Unterhaltsrecht reagiert meiner Auffassung nach konsequent auf die geänderten gesellschaftlichen Verhältnisse und den eingetretenen Wertewandel: Steigende Scheidungszahlen, die steigende Anzahl berufstätiger Mütter, die zunehmende Anzahl neuer Familienformen wie die nichteheliche Lebensgemeinschaft oder allein erziehender Mütter oder Väter, die vermehrte Gründung von "Zweitfamilien" mit Kindern nach Scheidung einer ersten Ehe sowie die steigende Zahl von Mängelfällen, in denen das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht für alle Unterhaltsberechtigten ausreicht, machen eine Reform des Unterhaltsrechts insbesondere im Hinblick auf den Schutz betroffener Kinder erforderlich. Vor diesem Hintergrund verfolgt das neue Unterhaltsrecht drei Hauptziele:
· Förderung des Kindeswohls,
· Stärkere Betonung der Eigenverantwortung nach der Ehe sowie
· Vereinfachung der alten Regelungen.
Diese Ziele wurden im Grundsatz von der grünen Bundestagsfraktion unterstützt.
In der Tat führt die Reform in gewissen Fallkonstellationen dazu, dass der Kindesunterhalt im Gegensatz zum Betreuungsunterhalt wächst und diese "Verschiebung" zu steuerlichen Nachteilen führt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat schon früh auf diese Problematik hingewiesen und die Bundesregierung aufgefordert, hierfür eine Lösung zu finden. Allerdings ist dies im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Existenzminimumbericht und der Anpassung der kindbedingten Freibeträgen zu sehen.
Die Ermittlung des sächlichen Existenzminimums für Kinder (in damit auch der Regelsätze für Kinder im Transferleistungsbezug) ist von der grünen Bundestagsfraktion mehrfach stark kritisiert worden. So zum Beispiel in unserem Bundestagsantrag (16/8761)* *"Existenzsicherung und Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche durch bedarfsgerechte Kinderregelsätze gewährleisten"
Finanzielle Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Umgang müssen im Rahmen des Familienleistungsausgleichs berücksichtigt werden. Jeder Elternteil ist seit dem 1. Juli 1998 durch die Neuregelung in § 1684 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) nicht nur zum Umgang mit dem Kind berechtigt, sondern auch verpflichtet. Daraus ergeben sich zwangsläufig auch die Besuchskosten. Und dadurch werden zum Beispiel die Besuchskosten zu typischen Kosten der Lebensführung und sind auch nicht außergewöhnlich im Sinne des § 33 EStG. Das Recht und die Pflicht zum Umgang mit den eigenen Kindern besteht schließlich auch bei intakten Ehen, bei denen eine räumliche Trennung zwischen Eltern und Kindern nicht unüblich ist.
Ob in dem von ihnen geschilderten Fall die Fahrtkosten unterhaltsrechtlich stärker berücksichtigt werden müssen, ist meiner Auffassung nach eher eine Entscheidung, die das Familiengericht treffen muss.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Müller, MdB