Frage an Dieter Wiefelspütz von Ina G. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,
Gleichstellung binationaler Familien in Deutschland
Wie ist es rechtlich und menschlich vertretbar, dass ein ausländischer Vater ( Drittstaatler) und Ehemann bei der Geburt seines eigenen Kindes nicht dabei sein darf ? Das die Tatsache seiner Vaterschaft und meine Schwangerschaft von behördlicher Seite als irrelevant bezeichnet werden ? ( ... nein, es liegen keine Straftatbestände außer gegenseitiger, inniger Liebe vor )
Wie ist es rechtlich und menschlich vertretbar, dass eine binationale Familie, einer rein deutschen Familie in ihren Rechten nicht gleichgestellt ist ? Wo liegen die rechtlichen Grundlagen für diese Vorgehensweise ?
Wie ist es rechtlich möglich und vertretbar, dass die Annahme eines Antrages auf ein nationales Visum zur Familienzusammenführung von Botschaften verweigert wird, weil ein im Gesetz nicht verankertes Zertifikat ( A1 Goethe Institut) nicht oder noch nicht vorliegt ? Jedoch ein Nachweis über einen dreimonatigen, täglichen Intensivkurs eines deutschen TestDaf Institutes ignoriert wird ?
Wie ist es rechtlich und menschlich vertretbar, dass man als binationales Paar/ Familie sofort und ohne jegliches Hinterfragen von behördlicher Seite mit absolut diskriminierenden Vorwürfen ( Scheinehe/ Scheinvaterschaft/ kriminelle Energien) konfrontiert wird ?
Ich erinne mich an einen § GG, Nummer 6 ..... oder spricht er nicht binational ?
Mit herzlichen Grüßen
Ina Graf
Sehr geehrte Frau Graf,
der Schutz von Ehe und Familie hat in Deutschland einen hohen Stellenwert. Dies wird durch Artikel 6 des Grundgesetzes belegt. Gleichwohl gibt es gesetzliche Vorschriften für die Eheschließung und für den Ehegattennachzug. Die Eheschließung mit einem Ausländer aus einem Drittstaat heißt nicht, daß der Ehegatte automatisch nach Deutschland einwandern darf. Die gesetzlichen Hürden sind wegen des Schutzes von Ehe und Familie freilich nicht unüberwindbar.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB