Sehr geehrter Herr Raden,
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(...) Warum gilt dies nun bei der aktuellen Freibetrags- und Kindergelderhöhung nicht? Die neue Regelung des Mindestunterhalts sieht vor, dass für kleine Kinder unter 6 Jahren vom Freibetrag nur 87% zu zahlen sind, für Kinder vom 7. bis zum vollendeten 12. (...)
(...) Eine Abkehr vom grundsätzlichen Prinzip der (auch) finanziellen Verantwortlichkeit von Eltern für ihre Kinder hielte ich darüber hinaus für verantwortungslos. (...)
(...) Kinder können - anders als Erwachsene - nicht für sich selbst sorgen. Deshalb sind die Regelungen vergleichsweise streng. Zugleich ist jedoch sichergestellt, dass niemand finanziell überfordert wird. (...)
(...) bzw. für das Besuchsvisum seiner Frau weit aus dem Fenster gelehnt und dazu ein ausführliches Unterstützungsschreiben an die Botschaft in Taschkent gerichtet. Dies habe ich in der Erwartung getan, dass sich Herr K. (...)
(...) Da der betreuende Elternteil seine Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind durch die Pflege und Erziehung des Kindes erfüllt, ist sein Einkommen für die Unterhaltsberechnung zudem regelmäßig ohne Relevanz. Deshalb kann es auch keine Rolle spielen, wenn sich das Einkommen des betreuenden Elternteils durch kindbezogene Leistungen erhöht. Schwierigkeiten ergäben sich letztlich auch dadurch, dass diese Einkommensanteile der individuellen Besteuerung sowie Sozialversicherungsabgabenpflicht unterliegen, wodurch eine einfache und praktische Anrechnung auf den Unterhaltsanspruch des Kindes - wie etwa beim Kindergeld - nicht möglich wäre. (...)