Portrait von Brigitte Zypries
Brigitte Zypries
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Brigitte Zypries zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Brigitte M. •

Frage an Brigitte Zypries von Brigitte M. bezüglich Familie

Eltern sind geschieden. Mutter nimmt bei einer Behörde eine Arbeit auf.
Sie erhält eine Kinderzulage für das Kind in Höhe von 98,-- Euro.

Nun meine Frage.

Warum wird diese Zulage nicht auf den zu zahlenden Unterhalt seitens des Vater für das Kind angerechnet.?

Demnach würde das Kind ja eine Unmenge an Geld erhalten:

Kindergeld 150,-- Euro, Unterhalt 230 Euro und Zulage 98 Euro.

Besser wie ein Hartz Empfänger.

Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Meisters,

auf den Kindesunterhalt sollen grundsätzlich nur solche kindbezogenen Leistungen angerechnet werden, die beiden Elternteilen zustehen, aber nur an einen Elternteil vollständig ausgezahlt werden. In diesen Fällen bietet es sich an, den erforderlichen Ausgleich zwischen den Eltern durch die Anrechnung der hälftigen Leistungen auf den Kindesunterhalt herzustellen.

Eine Anrechnung ist dagegen nicht geboten, wenn von vornherein nur eine Person anpruchsberechtigt ist, wie etwa bei kindbezogenen Zuschüssen von Arbeitgebern. Eine Aufteilung unter den Elternteilen ist in diesen Fällen nicht gerechtfertigt, zumal derartige Leistungen nicht den Zweck verfolgen, den anderen Elternteil zu begünstigen. Da der betreuende Elternteil seine Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind durch die Pflege und Erziehung des Kindes erfüllt, ist sein Einkommen für die Unterhaltsberechnung zudem regelmäßig ohne Relevanz. Deshalb kann es auch keine Rolle spielen, wenn sich das Einkommen des betreuenden Elternteils durch kindbezogene Leistungen erhöht. Schwierigkeiten ergäben sich letztlich auch dadurch, dass diese Einkommensanteile der individuellen Besteuerung sowie Sozialversicherungsabgabenpflicht unterliegen, wodurch eine einfache und praktische Anrechnung auf den Unterhaltsanspruch des Kindes - wie etwa beim Kindergeld - nicht möglich wäre.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries