Ich möchte darauf hinweisen, dass auch hier in Schleswig Holstein die Möglichkeit besteht, eine Petition über den Schleswig Holsteinischen Landtag einzubringen.
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Dazu gibt es klare juristische Verfahren, die es zu befolgen gilt. Voraussetzung für einen Verbotsantrag gegen die AfD sollte ebenso sein, dass ein solches Verfahren juristisch Aussicht auf Erfolg hat. Dazu muss unseren Verfassungsschützenden ausreichend Beweismaterial vorliegen.
Ich stimme mit unserer Bundestagsfraktion darin überein, zunächst die weiteren Erkenntnisse aus der Beobachtung des Verfassungsschutzes abzuwarten, bevor wir uns entscheiden, ob wir uns für die Beantragung eines Verbots der AfD einsetzen
Ein Parteiverbotsverfahren wird aber in Deutschland nicht dann erfolgreich sein, wenn sich ganz viele Bürger für ein solches Verfahren aussprechen, sondern wenn das Bundesverfassungsgericht davon überzeugt ist, dass diese Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen möchte
Äußerungen von Vertreter:innen der AfD entbehren jeder Pietät, sind unverschämt und gefährlich. Umfragewerte und Wahlergebnisse dieser Partei mahnen zum Handeln