Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben den Nationalsozialismus erlebt und hatten zum Ziel, rechtsextreme Politik dauerhaft zu bekämpfen. Deswegen haben sie uns das Werkzeug des Parteiverbotes gegeben und wir sind es ihnen schuldig, nun zu prüfen, ob ein Parteiverbot der AfD möglich wäre.
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Das Gewicht muss auf einer politischen und nicht auf einer juristischen Auseinandersetzung liegen. Im Betrieb, im Bekanntenkreis und in der Öffentlichkeit.
Unsere Sicherheitsbehörden und Verfassungsorgane, auch der Deutsche Bundestag, sind aufgerufen, die Nutzung der jeweiligen Instrumente im Lichte aktueller Erkenntnisse in Betracht zu ziehen und sehr genau abzuwägen, welche wann tatsächlich Aussicht auf Erfolg haben.
Ich teile Ihre Sorge und erkenne deutlich die verfassungsfeindliche Haltung der AfD. Diese wird an einer Vielzahl von Äußerungen, auch von höchsten Vertreterinnen und Vertretern der Partei deutlich.
Insoweit halte ich die Ermittlungen und Prüfungen des Verfassungsschutzes hinsichtlich eines AfD-Verbots für korrekt und notwendig.