Unsere Haltung zur AfD ist klar: Sie ist keine Alternative für Deutschland, sondern eine Gefahr für unser Land! Mit vielen ihrer politischen Positionen schadet diese Partei massiv dem Wohl unseres Landes.
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Wenn eine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen will, sieht das Grundgesetz Artikel 21 (2) aus guten Gründen die Möglichkeit vor, eine Partei zu verbieten.
Wir prüfen stets und ständig und sehr gewissenhaft alle rechtlichen Möglichkeiten, um unsere freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen.
Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben den Nationalsozialismus erlebt und hatten zum Ziel, rechtsextreme Politik dauerhaft zu bekämpfen. Deswegen haben sie uns das Werkzeug des Parteiverbotes gegeben und wir sind es ihnen schuldig, nun zu prüfen, ob ein Parteiverbot der AfD möglich wäre.
Das Gewicht muss auf einer politischen und nicht auf einer juristischen Auseinandersetzung liegen. Im Betrieb, im Bekanntenkreis und in der Öffentlichkeit.