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Hubertus Heil
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Frage von Thorsten B. •

Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?

Sehr geehrter Herr Heil,wann ist mit einer Entscheidung zur Pedition Abschlagsfreie Rente ab 60 für Schwerbehinderte zu rechnen. Ihre letzte Antwort auf diese Frage klang für mich wie abgeschrieben und war für mich nicht befriedigend. Denn das was Sie geschrieben haben ist nichts neues und schon lange bekannt. Für einen Antwort wäre ich dankbar und verbleibe mit lieben Grüßen. T..

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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Das BMAS hat seine Prüfung beendet und gegenüber dem Petitionsausschuss Stellung genommen. Im Ergebnis kann eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab Alter 60 nicht in Aussicht gestellt werden.

Ich bin mir der besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen bewusst und auch das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung trägt den berechtigten Interessen schwerbehinderter Menschen Rechnung, indem sie regelmäßig unter erleichterten Zugangsvoraussetzungen eine vorzeitige Altersrente beziehen können. Ihnen ist außerdem ein abschlagsfreier Rentenbeginn bereits zwei Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze möglich. Auch die Anhebungen der Altersgrenzen setzte für schwerbehinderte Menschen erst später ein bzw. blieben frühere Rentenzugangsmöglichkeiten gewahrt. 

Zudem ist zu berücksichtigen, dass sich eine Behinderung oder Schwerbehinderung ganz unterschiedlich auf die Erwerbsfähigkeit eines Menschen auswirken kann. Führt die Schwerbehinderung auch zum Vorliegen einer Erwerbsminderung, so kommt die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente in Betracht. Darüber hinaus werden die Nachteile einer Behinderung oder Schwerbehinderung auch im übrigen Leistungsangebot der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt. Hier zu nennen sind beispielsweise die Rehabilitationsleistungen sowie die besondere Absicherung von Ausbildungs- und Beschäftigungsformen in geschützten Einrichtungen wie einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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