Im neuen Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg vom 13. Dezember 2022 ist in § 23 festgelegt, dass eine Pflicht zur Installation einer Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung beim Neubau von Nichtwohngebäuden (ab 1. Januar 2022), beim Neubau von Wohngebäuden (ab 1. Mai 2022) sowie bei einer grundlegenden Dachsanierung eines Gebäudes (ab 1. Januar 2023) besteht
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Frage von Roland S. • 13.12.2022
Antwort von Alexander Salomon Bündnis 90/Die Grünen • 04.01.2023
Frage von Klaus-Peter S. • 12.12.2022
Antwort von Olaf Duge Bündnis 90/Die Grünen • 17.12.2022
Energetische Gebäudesanierung wird nicht erzwungen, sondern durch Anreize gefördert. Dazu gibt es Infos und durch Gutachten passgenaue Tips für einzelne Gebäude
Frage von Holger H. • 11.12.2022
Antwort von Christian Frölich CDU • 15.12.2022
Dem Klimawandel begegnen wir nur dann wirksam, wenn wir ihn mehrheitlich als Gesellschaftsaufgabe begreifen.
Frage von Dieter R. • 08.12.2022
Antwort von Kathrin Henneberger Bündnis 90/Die Grünen • 20.12.2022
Durch steigende Temperaturen kann die Luft mehr Feuchtigkeit aufnehmen, was zu mehr Kondensationswärme und zu häufigeren und intensiveren Extremwetterereignissen führt. Hiermit steige auch die Wahrscheinlichkeit für das Entstehen von Tornados.
Frage von Elisabeth W. • 05.12.2022
Antwort ausstehend von Kevin Kühnert SPD
Frage von Thorsten N. • 04.12.2022
Antwort von Bernhard Herrmann Bündnis 90/Die Grünen • 23.12.2022
Bereits seit dem 21.09.2017 ist CETA in der vorläufigen Anwendung für die Bereiche, die ausschließlich in der Zuständigkeit der EU liegen