Frage von Thomas K. • 05.10.2024

Antwort ausstehend von Matthias Berger FREIE WÄHLER
Ein Parteiverbot nach Artikel 21 des Grundgesetzes bleibt eine sehr hohe Hürde und wird als „Ultima Ratio", das letzte Mittel, betrachtet. Die Anforderungen an ein solches Verfahren sind mithin sehr hoch. Umso mehr muss ein Verbotsantrag meiner Meinung nach bestmöglich vorbereitet und juristisch wasserdicht sein.
In der Legislatur hätte es mir als Ministerpräsident nicht zugestanden Vorschläge an die Selbstorganisation des Parlamentes zu machen.
das ist sicher eine anzeigepflichtige Tätigkeit, die ich natürlich auch entsprechend beim Bundestag angezeigt habe