Frage von Tobias D. • 23.09.2024
Ist der Verkauf von Aufklebern in Ihrem Online-Shop eine anzeigepflichtige Tätigkeit?
Guten Tag Herr Beckamp,
auf der Internetseite www.nette-aufkleber.de verkaufen Sie, wenn man dem Impressum glauben schenken darf, Aufkleber mit politischen Botschaften. Unter den Nebentätigkeiten finde ich dazu keinen Eintrag. Können Sie uns aufklären?
Beste Grüße
Antwort von Roger Beckamp AfD • 24.09.2024
Lieber Herr D.
das ist sicher eine anzeigepflichtige Tätigkeit, die ich natürlich auch entsprechend beim Bundestag angezeigt habe. Wann dies veröffentlicht wird, vermag ich nicht zu sagen. Das wird die Verwaltung sicher bald vornehmen.
Ich hoffe, Sie mögen die Aufkleber!
Ihnen alles Gute! Gruß Beckamp